Mit den Umweltschecks hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen ein einfaches und unbürokratisches Förderangebot für bis zu 1.000 Projekte im Natur- und Artenschutz geschaffen.
Mit bis zu 1.000 Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ in Höhe von jeweils 2.000 Euro bietet das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen eine neue unbürokratische Unterstützung für Projekte im Natur- und Artenschutz. Neben der Anlage und Pflege von Lebensräumen sind dabei zum Beispiel auch Angebote zur Naturschutzbildung und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zum Schutz der Natur beitragen bzw. Menschen für lokalen und regionalen Natur- und Artenschutz begeistern. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Biotopen, die Förderung von Insektenlebensräumen oder Veranstaltungen und Mitmachaktionen des praktischen Naturschutzes sowie Informationsangebote im Gelände. Mögliche Orte für Maßnahmen sind zum Beispiel Schulhöfe, Vereinsgrundstücke oder öffentliche Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Anträge können sowohl von Privatpersonen als auch zum Beispiel von Vereinen und Stiftungen eingereicht werden.
Eigenanteile sind nicht erforderlich: Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Umsetzung erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgt. Die Vorhaben müssen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Anträge für Projekte in 2024 können ab sofort online eingereicht werden. Auch für 2025 ist das Förderprogramm vorgesehen. Alle Informationen zu dem neuen Angebot finden Sie hier.