Die Landessynode hat das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz beschlossen und stärkt damit die Beteiligung von jungen Menschen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und in der Landeskirche bei gleichzeitiger Rechtssicherheit.
„Wir schaffen damit für junge Menschen das Beste aus allen Welten“, erklärt Dr. Stefan Niewöhner, Dezernent in der Bildungsabteilung im Landeskirchenamt. Sie seien inhaltlich eigenständig, müssten sich gleichzeitig aber nicht um Fragen ihrer Haftung sorgen. Denn die kirchliche Körperschaft handele im Rechtsverkehr für die Kinder- und Jugendvertretung und sorge für die Erledigung der Beschlüsse. „Die Grenze der Eigenständigkeit ist erreicht, wenn Beschlüsse der Kinder- und Jugendvertretung rechtswidrig sind oder der kirchlichen Körperschaft durch die Umsetzung ein Schaden droht“, so Niewöhner.
Jugendverbandsarbeit in kirchlichen Strukturen abgesichert
Das Kinder- und Jugendvertretungsgesetz sieht vor, dass junge Menschen ihre Arbeitsweise und die Organe und Strukturen ihrer Zusammenschlüsse in Geschäftsordnungen regeln. Damit wird die Jugendverbandsarbeit in kirchlichen Strukturen abgesichert. Mit der Anerkennung durch das jeweilige kirchliche Leitungsorgan wird die Kinder- und Jugendvertretung zu einer unselbstständigen Einrichtung der kirchlichen Körperschaft. Mit der Anerkennung entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen der Kinder- und Jugendvertretung und dem Presbyterium bzw. dem kreiskirchlichen Leitungsorgan.