Rheinische Kirche strebt Abschaffung von Verbeamtungen an

Die Evangelische Kirche im Rheinland plant, ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt nur noch privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen und keine Verbeamtungen mehr vorzunehmen. Eine solche Systemumstellung soll im Jahr 2025 ausgearbeitet werden. Das Ziel: der Landessynode 2026 einen konkreten Vorschlag samt Zeitplan für die Umstellung von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse vorlegen. Dabei strebt die rheinische Kirche einen Systemwechsel gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihren Gliedkirchen an.

Sinkende Kirchenmitgliedszahlen belasten Haushalt

Hintergrund dieser geplanten Änderung sind vor allem die rapide steigenden lebenslangen Verpflichtungen für die Versorgung im Alter und die Kosten bei Erkrankung. Denn im Gegensatz zu den Angestellten bekommen Pensionärinnen und Pensionäre ihre Bezüge und eine sogenannte „Beihilfe“ bei Krankheit auch nach dem Eintritt in den Ruhestand weiter von der Kirche gezahlt. Zudem belasten die stark sinkenden Kirchenmitgliedszahlen den Haushalt der rheinischen Kirche. Denn weniger Mitglieder bedeuten auch weniger Kirchensteuereinahmen. Außerdem steigen die Kosten für das Personal.

Mehr als 2300 Mitarbeitende treten in kommenden zehn Jahren in Ruhestand

Das zeigt sich deutlich in Bezug auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. So gibt es aktuell circa 3150 Vollzeitstellen in der rheinischen Kirche, denen ein solches Dienstverhältnis zugrunde liegt. Davon sind circa zwei Drittel 56 Jahre oder älter. Entsprechend treten sie innerhalb der kommenden zehn Jahre in den Ruhestand. Zugleich steigen die Versorgungskosten jährlich um durchschnittlich 1,6 Prozent. Die Kosten für die Beihilfe sind zuletzt sogar um 13,4 Prozent angestiegen. All das gefährdet das Ziel der Landessynode, bis zum Jahr 2030 einen Deckungsgrad für Versorgung und Beihilfe bei der Versorgungskasse von 70 Prozent zu erreichen.

Arbeitsgruppe empfiehlt Systemwechsel

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Finanzausschuss der Evangelischen Kirche im Rheinland die Kirchenleitung bereits 2023 gebeten, eine Arbeitsgruppe für die Systemumstellung einzurichten. Diese in der Folge eingesetzte Arbeitsgruppe hat mittlerweile mehrfach getagt – und empfiehlt, einen Systemwechsel anzustreben. Diese Empfehlung erfolgt unter Berücksichtigung eines Gutachtens der  Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) über die Auswirkungen einer Systemumstellung auf die Versorgungskassenbeiträge.

Umstellung soll auch Pfarrberuf modernisieren

Eine solche Systemumstellung führt dazu, dass viele Bereiche des Arbeitens speziell von Pfarrerinnen und Pfarrern neu justiert werden müssen. Das betrifft etwa Arbeitszeiten, Präsenz und Erreichbarkeit oder das Wohnen in einer Dienstwohnung. Die Evangelische Kirche im Rheinland möchte die Systemumstellung daher gleichzeitig zum Anlass nehmen, den Dienst ihrer Pfarrerinnen und Pfarrer zu modernisieren, und so die Berufszufriedenheit zu steigern. Gleichzeitig muss über finanzielle Ausgleiche nachgedacht werden.

Ziel: Zusammenarbeit mit möglichst vielen Gliedkirchen

Die Landessynode hält im Beschluss eine Voraussetzung für eine solche Umgestaltung fest: Die Risiken dürften die Chancen nicht übersteigen. Des Weiteren befürwortet die Landessynode die Umsetzung in Zusammenarbeit mit möglichst vielen anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche im Deutschland. So könnten Regelungen geschaffen werden, die für alle oder mindestens für eine große Zahl von Pfarrerinnen und Pfarrern gelten. Sollte es hierbei jedoch zu keiner gesamtkirchlichen Einigung kommen, soll die Systemänderung mit möglichst vielen anderen Landeskirchen umgesetzt werden.

Viele Gruppen sollen mit einbezogen werden

In dem Beschluss wird zudem festgehalten, dass an dem weiteren Prozess Vertreter*innen der Studierenden der Evangelischen Theologie in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Therra), der Vikariatsvertretung, der Pfarrpersonen im Probedienst und der Pfarrpersonen aus der jüngeren Generation ebenso zu beteiligen wie die Pfarrvertretung. Zudem sollen der Rheinische Verband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im evangelischen-kirchlichen Verwaltungsdienst sowie der Gesamtausschusses der Mitarbeitendenvertretungen beteiligt werden.

  • 06.02.2025
  • Andreas Attinger
  • Red