Schulpreis des Kirchenkreises Wied

Kontakt: ulrich.baeck@ekir.de (Vorsitzender des Schulausschusses)

I. Intention

Der ev. Kirchenkreis Wied richtet jährlich einen Preis für herausragende Leistungen im Fach evangelische Religion in den Schulen seines Gebietes aus. Ziel ist die Würdigung herausragender Leistungen im Fach ev. Religion in allen Schularten.

II. Hintergrund

Hermann von Wied steht mit seinem Namen aus der Reformationszeit für Mitmenschlichkeit, Toleranz, das Miteinander von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Religion. Ein evangelisches Religionsverständnis lag ihm am Herzen.

III. Details zur Preisverleihung

1. Mögliche Formate der zur würdigenden Leistungen:

Hier ist Vielfalt geboten. Die Themenfelder ergeben sich durch das Fach ev. Religion. Alle Altersstufen in allen Schularten sind grundsätzlich im Blick. Als Beispiele sind zu nennen:

    • Projekte wie Filme, Theaterstücke, Musicals, Inszenierungen von Gleichnissen, Arbeiten zur Erinnerungsgeschichteund Gedächtnisarbeit (…)
    • Ausstellungen einer Klasse zu einem Themenfeld des RUs
    • Kooperationsprojekte zwischen Schule und Gemeinde
    • Portfolios und aufwändige Referate und Präsentationen von einzelnen SchülerInnen
    • Fächerübergreifende Projekte (z.B. in Kooperation mit Geschichte, Deutsch oder Sozialkunde)
2.Bildung der Jury:


Die Auswahl der Preisträger*innenerfolgt durch eine Jury, die aus drei Personen des Schulausschusses besteht, die nicht selbst mit den Einreichern gearbeitet haben, sich aber mit den spezifischen Bedingungen der Schulformen auskennen.I.II.III.des Ev. Kirchenkreises Wiedfür herausragende Leistungen im Fach ev. Religion.

3.Ausschreibung:

Die Schulen und die Religionslehrer*innen im Kreis Wied werden durch das Programm des Schulreferenten regelmäßig hinsichtlich des Schulpreises informiert.

4.Einreichung:

„Preisverdächtige“ Leistungen können von den evangelischen Fachlehrer*innen bis zu den Osterferien an den Ev. Kirchenkreis Wied, Schulausschuss, Rheinstraße 69, 56564 Neuwied, eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt schriftlich und besteht aus der Einzelleistung / der Arbeit / dem Projekt bzw. einer entsprechenden Dokumentation und einer kurzen schriftlichen Würdigung der Religionslehrer*in, durch die eine besondere Leistung vorgelegt wird. Die zu ehrende Schüler*in / die zu ehrenden Schüler*innen sind namentlich mit Klasse und Anschrift zu benennen.

5.Konfession:

Bei Einzelleistungen ist es notwendig, dass die Preisträger*in tatsächlich Schüler*in des evangelischen Religionsunterrichts ihrer Schule ist. Bei ökumenischen Projekten und Preisen, die an (klassenübergreifende) Projektgruppen gehen, ist die Ehrung von Schüler*innen unterschiedlicher Konfession möglich. Die Mitwirkung evangelischer SchülerInnen muss aber jeweils gegeben sein.

6.Beschlussfassung:

Die Jury tritt nach den Osterferien zusammen. Es ist bei der zeitlichen Vergabe der Preise darauf zu achten, dass Ehrungen im Rahmen von Abschlussfeiern (also mit öffentlichem Charakter) möglich sind. So bietet sich ein Rahmen, in dem eine besondere Würdigung gewährleistet ist. Dies gilt auch für eine Ehrung in Jahrbüchern und bei Schulfesten.

7.Überreichung des Preises:

Die Ehrung wird durch den Schulausschuss organisiert.

8.Finanzielle Ausstattung:

Die Höhe des Preises liegt bei 200,Euro jährlich, wobei bei mehreren preiswürdigen Ergebnissen von einem Splitting ausgegangen werden kann.

9.Öffentlichkeitsarbeit:

Die PreisträgerInnen sollen in der örtlichen Presse, in gemeindlichen oder kreiskirchlichen Mitteilungen und im Programm des Schulreferates Erwähnung finden.