Kreissynodalvorstand
Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse.
Außerhalb der Tagungen der Kreissynode nimmt er die Aufgaben der Kreissynode wahr. Darüber hinaus berät er die Gemeinden und führt die Kirchenvisitation durch.
Er leitet die kreiskirchlichen Einrichtungen, koordiniert die Fachausschüsse und sorgt für eine geregelte Zusammenarbeit aller im Kirchenkreis Tätigen. Er beruft Mitarbeitende und führt die Aufsicht über ihre Tätigkeit. Er sorgt für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Kirchenkreises und regelt den Finanzausgleich zwischen den Kirchengemeinden.