Wiedereintrittsstelle

Kontakt

Pfarrerin Julia Arfmann-Knübel
Dierdorfer Str. 67
56564 Neuwied
(02631) 92 72 114

julia.arfmann-knuebel@ekir.de

Pfarrer Detlef Kowalski
Roentgenstr. 7
56564 Neuwied
(02631) 2 50 18

detlef.kowalski@ekir.de


Pfarrer Tilmann Raithelhuber

Raiffeisenring 81
56564 Neuwied
(02631) 94 13 75

tilmann.raithelhuber@ekir.de

Unsere Türen stehen für Sie offen – Treten Sie ein!

Sie möchten (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten? Seien Sie herzlich willkommen.

Wir laden Sie ein

Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott zu suchen – auch und gerade dann, wenn Sie Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben.

So geht’s

Sie sind irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten. Jetzt tragen Sie sich mit dem Gedanken, wieder dazugehören zu wollen. Dann kommen Sie doch einfach vorbei, zum Beispiel in die Wiedereintrittsstelle im Café Auszeit an der Marktkirche-Neuwied in der Engerstr. 34. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, dann füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus. Ein Gespräch schließt sich an. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche. Der Antrag wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, in dessen Gebiet Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.

Die Taufe bleibt immer gültig

Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die damit zu tun haben, mit Ihnen besprechen und zur Taufvorbereitung den Kontakt zu einer Pfarrerin oder einem Pfarrer herstellen.

Was ist nötig?

Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie doch auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort, und falls vorhanden, Ihre Konfirmationsurkunde sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit. Wer diese Papiere nicht verfügbar hat, unterschreibt vor Ort eine schriftliche Versicherung, dass er christlich getauft wurde und keiner Kirche angehört.

Eintritt in der Gemeinde

Natürlich können Sie auch in Ihrer Gemeinden (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer auf.

Und was kostet das?

Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld und gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten bewegen eine Menge! Auch für Sie.
Der Eintritt kostet nichts.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Für ein lediges Kirchenmitglied mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro sind das beispielweise 36,44 Euro. Ein verheiratetes Kirchenmitglied mit einem Kind zahlt in der Steuerklasse III/1 nur  3,49 Euro Kirchensteuern (Stand 2008). Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner/in und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.